Letzte Änderung 04.01.2023
Dies sind die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Hebamme Iris Körtge, Calvörder Straße 25, 39359 Wegenstedt E-Mail: heinecke.koertge@t-onlinde.de (im Folgenden „Hebamme“)
1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Beratungsleistungen und/oder sonstigen Leistungen der Hebamme. Die vertragliche Vereinbarung kann hierbei mündlich, schriftlich oder in Textform erfolgen.
2. Kurse
2.1 Anmeldung, Vertragsschluss, Kursort
Eine Anmeldung zu Kursen erfolgt über die Minihomepage der Hebamme.
Die Kurse finden in der Hebammenpraxis, Calvörder Straße 25 in Wegenstedt statt.
2.2 Kursgebühren
2.2.1 Erstattung der Kursgebühren durch gesetzliche Krankenkassen
Die Gebühren für durchgeführte Kursstunden, die laut Hebammengebührenordnung über die Krankenkassen abrechenbar sind (s. Kursbeschreibung), werden bei gesetzlich versicherten Frauen von der Hebamme direkt mit der Krankenkasse abgerechnet. Bei regelmäßiger Teilnahme erstattet die gesetzliche Krankenkasse dann die kompletten Kursgebühren. Die Gebühren für versäumte Kursstunden werden nicht von den Krankenkassen übernommen und sind daher von der Teilnehmerin selbst zu tragen. Dabei ist es unerheblich, aus welchem Grunde die Abwesenheit resultierte. Die Gebühren für versäumte Kursstunden richten sich nach der Privat-Gebührenordnung für Hebammen in Sachsen-Anhalt und sind der jeweiligen Kursbeschreibung zu entnehmen. Die Hebamme stellt der Teilnehmerin am Ende des Kurses über die versäumten Kursstunden eine Rechnung. Da die Kursstunden bei einem geschlossenen Kurs aufeinander aufbauen, ist es nicht möglich, eine Teilnehmerin während des laufenden Kurses durch eine andere zu ersetzen.
Die Partnergebühr des Geburtsvorbereitungskurses wird von der Krankenkasse nicht automatisch übernommen und muss privat entrichtet werden. Die Höhe des aktuellen Partneranteils beträgt pro Kursstunde (120 min ) 25,00 €.
2.2.2 Erstattung der Kursgebühren durch die private Krankenversicherung
Privatversicherte Frauen tragen die Kursgebühren selbst. Auch die Gebühren für versäumte Kursstunden sind daher von der Teilnehmerin selbst zu tragen. Nach dem Kurs stellt die Hebamme der Teilnehmenden eine Rechnung über die Kursgebühren. Diese Rechnung kann, je nach privater Krankenversicherung, bei dieser eingereicht werden. Bitte erkundigen Sie sich daher vorab, ob Ihre private Krankenversicherung die Kursgebühren übernimmt. Es gelten die Abrechnungssätze der geltenden Privat-Gebührenordnung für Hebammen des Landes Sachsen-Anhalt (vgl. Kursbeschreibung).
Der Partnerbeitrag im Rahmen des Geburtsvorbereitungskurses ist von der Teilnehmerin ebenfalls selbst zu tragen. Die Partnergebühr, pro Kursstunde (120 min ) 25,00 €, wird am Ende des Kurses von der Hebamme privat in Rechnung gestellt.
2.3 Absage oder Verlegung durch Hebamme/Durchführung durch andere Hebamme/Umstellung auf Online-Angebot
2.3.1 Absage oder Verlegung durch Hebamme
Für den Kurs gilt eine Mindestteilnehmerzahl. Wird diese nicht erreicht, behält sich die Hebamme vor, den Kurs zu stornieren, zu verschieben oder eine Alternative anzubieten.
Die Hebamme ist außerdem berechtigt, einzelne Kursstunden kurzfristig zeitlich zu verlegen. Dazu werden die Teilnehmenden schriftlich, per E-Mail oder fernmündlich in Kenntnis gesetzt. Kommt es zu einem Kursausfall durch die Hebamme, wird ein Ersatztermin angeboten. Dieser kann auch an einem anderen Wochentag oder zu einer anderen Zeit stattfinden.
2.3.2 Umstellung auf Online-Angebot
Sollte es von behördlicher Seite zu Kontaktbeschränkungen kommen, werden die Kurse weiter zu den geplanten Terminen als Onlinekurse angeboten. Dies geschieht nur unter der Bedingung, dass Onlinekurse weiterhin über die Krankenkassen abrechenbar sind.
Über eine Änderung diesbezüglich wird Sie die Hebamme rechtzeitig informieren.
3. Weitere Kassen- und Zusatzleistungen
3.1. Bezahlung der Kassenleistungen (z.B. Schwangerenberatung, Vorsorgeuntersuchungen, Wochenbettbetreuung, Stillberatung, Beikostberatung)
Kassenleistungen werden bei gesetzlich versicherten Frauen direkt mit der Krankenkasse nach der jeweils geltenden Vergütungsvereinbarung nach §134a SGB V abgerechnet; privat Versicherte erhalten eine Rechnung lt. aktueller privater Hebammen-Gebührenordnungen des Bundeslandes Sachsen-Anhalt. Bitte erkundigen Sie sich vor Inanspruchnahme der Leistung, ob Ihre (private) Krankenversicherung diese Hebammenleistung abdeckt.
Versäumte Termine können nicht mit der Krankenkasse abgerechnet werden und müssen von der Kundin selbst entrichtet werden.
3.2. Bezahlung der Zusatzleistungen (z.B. Akupunktur, Kinesio-Taping, Moxa-Behandlung)
Zusatzleistungen werden nicht von der Krankenkasse übernommen (es sei denn, diese hat vorab die Übernahme ausdrücklich erklärt) und stellen eine Selbstzahlerleistung dar. Die Höhe der entsprechenden Vergütungen sind vor Ort einsehbar. Auf Wunsch kann die Liste auch übermittelt werden. Die jeweilige Vergütung ist in bar gleich nach Erfüllung der Leistung vor Ort zu entrichten.
3.3. Absage von Beratungsterminen/Behandlungsterminen/Zusatzleistungen
3.3.1. Sofern die Hebamme aus zwingenden, insbesondere aus berufs- oder krankheitsbedingten Gründen, eine Beratung, Behandlung oder Zusatzleistung absagen muss, wird Sie die Kundin schnellstmöglich informieren. Der Kundin entstehen daraus keine Ansprüche, sofern von der Hebamme ein Ersatztermin angeboten wird.
3.3.2 Die Buchung für eine Beratung, Behandlung oder Zusatzleistung erfolgt verbindlich. Sollte die Kundin an einem gebuchten Termin, gleich aus welchem Grund, nicht teilnehmen können, so fallen bei einer Stornierung bis mindestens 24 Stunden vor der Behandlung oder Beratung keine Kosten für die Kundin an. Für unentschuldigte, nicht wahrgenommene oder nicht rechtzeitig abgesagte Termine fällt eine Ausfallpauschale in Höhe des Kassensatzes/der vereinbarten Vergütung an. Verspätet sich die Kundin zur vereinbarten Behandlung oder Beratung, wird die Zeit ab der vereinbarten Behandlungs-/Beratungszeit berechnet. Die Hebamme stellt der Kundin die dem vereinbarten Zeitpunkt in Rechnung.
4. Behandlung und Beratung; Mitwirkung der Kundin
Die Beratung wird seitens der Hebamme professionell, herstellerunabhängig und fachkundig vorgenommen. Die Kundin wird die Hebamme auf gesundheitliche Einschränkungen und Diagnosen hinweisen, die eine Beratung oder Behandlung beeinträchtigen, erschweren oder verhindern oder Dritte schädigen können. Bitte weisen Sie lieber auf zu viel als auf zu wenig hin!
5. Haftung
5.1 Die An- und Abreise der Kundin zum vereinbarten Ort der Beratung/Behandlung erfolgt auf eigene Kosten und auf eigenes Risiko.
5.2 Die Hebamme übernimmt keinerlei Haftung für Garderobe, abgestellte Kinderwägen oder sonstige abgelegte Gegenstände. Die Kundin wird selbst für die Sicherung ihrer Gegenstände sorgen; Sie legt bspw. Brillen, Mobiltelefon und Schmuck vor der Beratung/Behandlung an einen sicheren Ort ab.
5.3 Die Teilnahme an der Beratung/Behandlung erfolgt auf eigene Verantwortung. Die Hebamme wird der Kundin fachkundige Hilfe leisten und sie beraten.
5.4 Die Hebamme haftet nur für Schäden wegen Verstoßes gegen eine wesentliche Vertragspflicht und für Schäden der Kundin aus einer Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie für Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung beruhen. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung die Vertragspartner regelmäßig vertrauen dürfen.
5.5. Das Betreten, das Befahren sowie das Parken auf dem Grundstück Calvörder Straße 25 in 39359 Wegenstedt mit Hebammenpraxis erfolgt auf eigenes Risiko.
6. Datenschutz
Bitte beachten Sie hierzu die Datenschutzbestimmungen.
Stand Januar 2023